FAQ zum Thema Wespen Beseitigung durch die Feuerwehr

16. Juli 2020

Thema Wespen entfernen… wird die Feuerwehrwehr hier überhaupt tätig??!!

 

Jedes Jahr auf’s neue Wenden sich Kürnacher Bürger mit dieser Frage an uns und wir wollen hier einmal Klarheit zu diesem Thema schaffen.

Grundsätzliches:

Die Feuerwehr wird nur tätig, wenn eine akute Gefährdung für Menschen hiervon ausgeht. Das heißt, wenn sich unter den Bewohnern Allergiker befinden und diese eine ärztlich ausgestellte Bescheinigung (Notfallpass, Allergieausweis) über die Allergie nachweisen können. Sowie das Nest im unmittelbaren und absolut nicht vermeidbaren Bewegungsbereich der Betroffenen befindet, oder die Wespen in Wohnräume eingedrungen sind.

Des Weiteren wird die Feuerwehr tätig, wenn die Nester an Gemeindliche oder öffentliche Gebäude (Kindergärten, Schulen, Seniorenheime, Einkaufsmärkten etc.) mit viel Publikumsverkehr befinden und hier eine Gefahr für Personen ausgeht, weil es sich im Eingangsbereich oder ähnliches befindet. Nicht zwingend ist hier eine Beseitigung nötig, sondern ggf. auch nur ein Absperren des betroffenen Bereichs und nutzen eines weiteren Eingangs soweit vorhanden.

Rechtliches:

Wespen darf man genauso wie Bienen, Hornissen, Hummeln oder andere Geschütze Insekten nicht einfach tötet, wer dies trotzdem tut macht sich Strafbar… das gilt auch für die Feuerwehr! Wer diese ohne vernünftigen Grund fängt, verletzt, oder tötet macht sich Strafbar, es drohen in Bayern bis zu 5.000 Euro Strafe. Bei besonders Geschützen Arten geht die Strafe bis zu 50.000 Euro. Nicht nur die Tiere selbst steht unter Schutz, auch ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätte (Nester).

Infos:

„Bitte nicht stören!“ kann schon Helfen. Nicht nur Bienen, sondern auch Wespen und andere Insekten haben ihre Bestimmung beim ökologischen Gleichgewicht! Wespen nutzen ihre Nester grundsätzlich einjährig. Bereits ein einfaches Abstand halten für oft zum Erfolg und einem friedlichen Miteinander. Ein Wespennest hat einen „Sicherheitsradius“ von ca. 2 - 4 Metern. In diesem Bereich verteidigen sie ihr Revier.

Sie haben ein Wespennest bei sich und sind Allergiker oder sind der Meinung es geht davon eine Gefährdung aus? Dann wenden sie sich bitte an die

Gemeinde Kürnach (Tel: 09367/90690), die Gemeinde vermittelt es an uns und wir nehmen Kontakt mit ihnen auf, um alles weitere abzusprechen.

Bei einer akuten Gefährdung oder Notlage kontaktieren sie den

 Notruf über die 112!!

Kosten:

Eine Beratung und Besichtigung vor Ort bei ihnen durch die Feuerwehr ist kostenfrei. Wird die Feuerwehr tätig kommen jedoch Kosten auf sie zu gemäß Gebührensatzung der Gemeinde Kürnach zuzüglich Material. Die Kostenhöhe kann nicht pauschal benannt werden da es sich individuell nach dem aufwand richtet der vor Ort nötig ist. Für Mieter ist es Ratsam sich zunächst an den Vermieter zu wenden da dieser für die entstehenden Kosten aufkommen muss. Grundsätzlich empfiehlt es sich auch an Fachfirmen (Kammerjäger) zu wenden die man aus der Tagespresse bzw. dem Internet herausfinden kann. Eine weitere Möglichkeit ist es mit einem Imker Kontakt aufzunehmen.